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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung geltend diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufer unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für die Entsorgung evtl. Verpackungsmaterialien hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise gebunden. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Auslandsaufträge erfolgen grundsätzlich unfrei. Aufgrund von schwankenden Wechselkursen behalten wir uns vor, die in der Preisliste aufgeführten Preise jederzeit zu ändern. Mögliche Preiserhöhungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt.
4. Lieferung
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.
5. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7. Gewährleistung
Wir liefern unsere Waren grundsätzlich in bestmöglicher Qualität und einwandfreiem Zustand. Trotzdem sind alle Lieferungen bei Erhalt zu prüfen. Beanstandungen, die äußerlich erkennbar sind, können wir nur innerhalb 8 Tagen nach Lieferung annehmen. Mängel, die sich später herausstellen sind uns umgehend zu melden, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung. Beanstandete und bemängelte Ware ist uns in ihrem ursprünglichen Zustand unserer Anweisungen entsprechend zur Verfügung zu stellen oder frachtfrei zurück zu senden. Die Mängelbeseitigung ist auf den Gewährleistungsumfang unseres Vorlieferanten beschränkt. Mit unseren Anweisungen und Stellungnahmen zu Beanstandungen und Mängelrügen wollen wir den Interessen des Käufers gerecht werden. Sie stellen jedoch keine Anerkennung irgendwelcher Ansprüche dar. Ausfall- und Schadensersatzansprüche können aus Beanstandungen und Mängelrügen gegen uns nicht abgeleitet werden.
8. Versand
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, per Nachnahme. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Lieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die voraus genannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung unser Eigentum. Vor restloser Bezahlung sämtlicher Forderungen darf unsere Ware gegenüber Dritten nicht verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden. Der Käufer ist jedoch berechtigt, unsere Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr an Dritte weiter zu veräußern. Er tritt jedoch seine daraus entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten von vorn herein an uns ab. Entsprechend dem Rechnungswert unserer Waren, die dem Käufer zur Pflege, Werterhaltung und Förderung seiner Betriebswirtschaften dienen, geht ein Miteigentumsanteil an den bezogenen Objekten an uns über, auch gegenüber Dritten, ohne daß es einer besonderen Erklärung bedarf. Für den geeigneten Wert unserer Waren, deren Objektbezug nicht bestimmbar ist, gesteht uns der Käufer schon jetzt ein entsprechendes Miteigentum an seinem Besitz und seinen Produktionsgütern nach unserer Wahl zu. Sicherheiten, deren Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Anforderung nach unseren Ermessen freigeben. Auf geeignete Güter findet eine Saldierung Anwendung.
10. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ- bzw. DPD-Nummer) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden (für das Ausland gelten die jeweiligen Bestimmungen). Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, den Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzungen ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.
11. Gewerbliche Schutzrechte
Wir sind dem Käufer nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.
12. Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist grundsätzlich unser Firmensitz in Garrel. Im Falle der Lieferung von einem Werkslager ist dies der Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung. Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Amts-, Land- bzw. Oberlandesgericht. Wir sind jedoch berechtigt vor jedem anderen Gericht zu klagen.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aufgrund zwingenden Rechts ungültig sein, so bleibt die Unverbindlichkeit und Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch erhalten. An Stelle der ungültigen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zwecke am nächsten kommt.
Garrel, den 01.01.2006
Firma Neumeister Brandschutz
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